|
Mit dem 1. August 2003 begann in Deutschland die Ausbildung zur „Bestattungsfachkraft“ – vorerst zur Erprobung auf fünf Jahre befristet. Die Grundlagen mit einer Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil und einem Rahmenlehrplan für den berufsschulischen Unterricht garantieren eine geordnete und bundeseinheitliche Berufsausbildung im Bestattungsgewerbe, aber auch in den eingebundenen Friedhofsverwaltungen mit öffentlich-rechtlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft.
Die Staatliche Berufsschule Bad Kissingen war von Anfang an in die Entwicklung des Ausbildungsberufes eingebunden und maßgeblich an der Gestaltung des bundesweit gültigen Rahmenlehrplans beteiligt. Bad Kissingen wurde auch der erste Standort für einen länderübergreifenden Fachsprengel und starte im September 2003 mit zwei Klassen und 68 Schülern. Mittlerweile ist Bad Kissingen das Zentrum für Auszubildende aus 12 Bundesländern.
Der Berufsschulunterricht hat folgende Rahmenbedingungen:
1. Blockunterricht: 13 Wochen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr, die als fünf zweiwöchige und einer dreiwöchigen Beschulung stattfinden. Im dritten Ausbildungsjahr sind es neun Blockwochen. Dem Blockunterricht liegt ein Blockplan zugrunde, der jeweils im Frühjahr für das kommende Schuljahr erstellt wird.
Die Einteilung in die Einstiegs-Klassen erfolgt nach Vorliegen der Anmeldungen. Die Einteilung wird umgehend den Ausbildungsbetrieben bzw. den Auszubildenden mitgeteilt. In der Regel werden die Einstiegsklassen (je nach Schülerzahlen werden drei bis vier Klassen gebildet) aufsteigend weitergeführt.
2. Auswärtige Unterbringung: Zur Verfügung steht ein unter pädagogischer Leitung stehendes "Jugend-Aktiv-Hotel". Eine eventuelle Kostenerstattung erfolgt nach den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes. Gleiches gilt für die Fahrtkosten, wobei die Anschaffung einer Bahn-Card überlegt werden sollte.
Internet-Adresse des JAH:
www.afz-sw.de/jah.html
E-Mail-Kontakt:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
|
 |
Jugend-Aktiv-Hotel
Salinenstraße 32
97688 Bad Kissingen
Tel. 0971/722-611
Fax 0971/722-626
|
Eine Bitte an Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Kammern:
Melden Sie uns umgehend die abgeschlossenen Ausbildungsverträge.
Hierzu können Sie die in unserem Download-Center angebotenen Formulare verwenden und uns per Post oder per Fax zu kommen lassen:
1. Anmeldeformular mit zwei Seiten
2. Antrag auf auswärtige Unterbringung im JAH – unterschiedliche Anträge für bayerische und außerbayerische Auszubildende beachten.
3. Alternativ können außerbayerische Schüler im Sekretariat eine Liste mit privaten Unterkünften anfordern, wenn Sie nicht im JAH übernachten möchten (Tel. 0971 72060)
Weitere Unterlagen im Download-Bereich sind ein Informationsschreiben an Betriebe bzw. Auszubildende sowie eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten der jeweiligen Bundesländer in Bezug auf Unterbringung/Fahrtkosten (ohne Gewähr, da ständige Änderungen) sowie der jeweils gültige Blockplan.
Am 1. Schultag sind mitzubringen: Ausbildungsvertrag bzw. Umschulungsvertrag, Zeugnis der zuletzt besuchten Schule, Passbild für Schülerausweis, Unterrichtsmaterialien wie Ordner, Taschenrechner, .... Außerdem benötigen die Schüler/-innen ab der ersten Blockwoche Sportkleidung/-schuhe!
Wenn in bezug auf die schulische Ausbildung zur Bestattungsfachkraft weitere Fragen bestehen, können Sie sich telefonisch oder per Email an OStR Klaus Werner (am besten: schulisch unter
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
sowie privat unter
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
)) als Ansprechpartner wenden.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 10. Januar 2008 )
|