Liebe Besucherinnen und Besucher,
schön, dass Sie sich für den Ausbildungsberuf der Bestattungsfachkraft interessieren.
Die Staatliche Berufsschule Bad Kissingen ist seit der Entstehung des Ausbildungsberufes von Beginn an in dessen Entwicklung eng mit eingebunden und war maßgeblich an der Gestaltung des bundesweit gültigen Rahmenlehrplans beteiligt. Bad Kissingen wurde der erste Standort für einen länderübergreifenden Fachsprengel und startete im September 2003 mit zwei Klassen und 68 Schülern. Mittlerweile ist Bad Kissingen das Zentrum für Auszubildende aus fast allen Bundesländern geworden. Im Schuljahr 2023/24 werden 556 Schülerinnen und Schüler in 21 Klassen unterrichtet.
Die Grundlagen für die bundeseinheitliche Berufsausbildung im Bestattungsgewerbe, aber auch in den eingebundenen Friedhofsverwaltungen mit kommunaler bzw. kirchlicher Trägerschaft, bilden die Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil und der Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung.
Einen Ein- und Überblick in den Ausbildungsberuf und die Organisation an der Berufsschule finden Sie hier:
- Plakat der Berufsschule: Bestattungsfachkraft
- Allgemeiner Überblick zum Ausbildungsberuf des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V.
Der Berufsschulunterricht ist ein wesentlicher Baustein in der dualen Berufsausbildung. Folgende Rahmenbedingungen gelten:
1. Blockunterricht:
Die Berufsschule findet im Blockunterricht statt. 13 Unterrichtswochen im 1. und 2. Ausbildungsjahr, 9 Unterrichtswochen im 3. Ausbildungsjahr. Der Unterricht findet in zwei- oder dreiwöchigen Blockphasen statt.
Der Blockplan mit den jeweiligen Schulwochen einer Klasse wird jeweils im Frühjahr für das kommende Schuljahr auf der Schulhomepage veröffentlicht. Die Einteilung in die 10. Klassen (1. Ausbildungsjahr) erfolgt nach Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb und wird per Mail mitgeteilt. Klassen werden in der Regel aufsteigend fortgeführt.
2. Auswärtige Unterbringung:
Zur Verfügung steht das „Campus-Hotel“. Eine eventuelle Kostenerstattung erfolgt nach den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes. Gleiches gilt für die Fahrtkosten. Bitte beachten Sie generell die aktuellen Informationen auf der Homepage des Campus-Hotels!
Eine Bitte an Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Kammern: Melden Sie uns schnellstmöglich die abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Hierzu verwenden Sie bitte die Formulare aus unserem Download-Bereich und lassen uns diese vorzugsweise per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), Post oder Fax (0971 7206-50) zukommen!
1. Anmeldeformular mit zwei Seiten
2. Antrag auf auswärtige Unterbringung im „Campus-Hotel“ (unterschiedliche Anträge für bayerische und außerbayerische Auszubildende beachten)
- Der Antrag wird von der Schule weitergeleitet.
- Bayerische Auszubildende sind an das „Campus-Hotel“ gebunden, d. h. sie müssen sich dort anmelden, um die Fördermöglichkeiten nutzen zu können.
- Außerbayerische Schüler können sich je nach Kapazität dort anmelden, müssen aber nicht.
- Umschüler müssen sich selbst um eine Unterkunft kümmern; das „Campus-Hotel“ steht je nach Kapazität zur Verfügung.
- Aktuell ist wegen der hohen Ausbildungszahlen mit Kapazitäts-Engpässen im „Campus-Hotel“ zu rechnen.
Auf unserer Homepage finden Sie eine Liste mit weiteren privaten Unterkünften. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig und vorausplanend um eine Unterbringung während Ihrer Unterrichtswochen.
In unserem Download-Bereich finden Sie weitere Unterlagen:
- Informationsschreiben an Betriebe bzw. Auszubildende
- Informationsflyer zum Ausbildungsberuf
- Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz
- Aktueller Blockplan für die Verteilung der Unterrichtswochen auf das Schuljahr
- Sonstige Unterlagen
Unterlagen/Materialien für die 1. Unterrichtswoche
In der ersten Unterrichtswoche müssen Sie folgende Unterlagen abgeben:
- den Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag (in Kopie)
- das Zeugnis der zuletzt besuchten allgemein-bildenden Schule (in Kopie; zum Nachweis des höchsten Schulabschlusses)
- das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule, z. B. Berufsschule, … (in Kopie)
- als Umschüler den Bewilligungsbescheid des Maßnahmenträgers
- Dem Betrieb vorab zugesandte und ausgefüllte Einschulungsunterlagen (Datenschutz, Kenntnisnahme Hausordnung etc.)
Weiterhin benötigen Sie:
- Ordner mit Register
- Schreibutensilien
- Taschenrechner
- Sportkleidung/-schuhe
- Außerdem: Papier-/Kopierkosten in Höhe von ca. 18 Euro/Schuljahr
- Wenn gewünscht: Tablet für die eigene digitale Organisation des Unterrichtsmaterials
Haben Sie weitere Fragen zur schulischen Ausbildung zur Bestattungsfachkraft? Melden Sie sich bei uns!
- Telefonisch: +49 (0)971 7206-0
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fabian Wahler, OStR
Fachbereichsleiter
(zum Download anklicken)